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Unterzeichnen eines Vertrages

AGB und Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Unternehmens „Laura Stoll Photography“

​1. Allgemeines

 

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen (Auftragnehmer) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 

1.2 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Digitale Dateien wie JPG, Papierbilder, Videos, usw.)

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2. Auftragserteilung & Termin

 

2.1 Die Buchung eines Fotoshootings ist verbindlich. Durch eine schriftliche Bestätigung (auch eine Bestätigung via E-Mail oder andere digitale Messenger (wie Bspw. Facebook oder WhatsApp) zählt dazu, sowie die Bestätigung über das Formular auf der Website des Auftraggebers, kommt der Vertrag zustande.

 

2.2 Mit der schriftlichen Terminbestätigung stimmt der Auftraggeber den AGB und der Datenschutzerklärung zu. Die AGB und die Datenschutzerklärung werden über das Buchungsformular übermittelt, außerdem in Papierform am Tag des Fotoshootings ausgehändigt.

 

2.3 Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Vereinbarung.

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3. Widerrufsrecht, Reservierungsgebühr und Stornierung

 

3.1 Der Auftraggeber kann innerhalb von 14 Tagen, nach Zustandekommen des Vertrages (siehe 2.1), den Vertrag ohne Angaben von Gründen wiederrufen. Bis dahin geleistete Zahlungen sind dem Auftraggeber zu erstatten.

 

3.2 Findet der Auftrag in weniger als 14 Tagen nach Vertragsschluss statt, so verzichtet der Auftraggeber auf sein Widerrufsrecht.

 

3.3 Ein Wiederrufen des Auftrages nachdem die gebuchte Leistung von Seiten des Fotograf erbracht wurde, ist nicht möglich.

 

3.4 Vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Reservierungsgebühr. Diese entspricht dem Fotoshooting Grundpreis. Bei Termineinhaltung, wird diese mit dem Endbetrag verrechnet. Bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages, nach Ablauf der Frist des Widerrufrechts, wird die Reservierungsgebühr einbehalten. Ausgenommen hiervon ist eine Absage durch Krankheit. In diesem Fall ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Im Krankheitsfall wird der Termin verschoben und/oder die Reservierungsgebühr in Form eines Gutscheins erstattet. Der Nachweis ist innerhalb von 3 Tagen ohne Aufforderung zu erbringen.

 

3.5 Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar in Höhe der Reservierungsgebühr zu. Dieses ist auch zu bezahlen, wenn die Reservierungsgebühr noch nicht überwiesen worden ist.

 

3.6 Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.

 

3.7 Personalisierte Bilder und Digitale Dateien sind vom Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen. Um Bilder schneller zu erhalten, kann der Auftraggeber nach der Bildauswahl auf sein 14-Tägiges Widerrufsrecht verzichten. Verzichtet er nicht, werden Bilder erst 14 Tage nach Zahlungseingang in den Druck gegeben und/oder ausgehändigt.

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4. Vergütung und Eigentumsvorbehalt

 

4.1 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale erhoben.

 

4.2 Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

 

4.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen

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5. Urheber- und Nutzungsrecht

 

5.1 Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. Der Urheber hat das Recht bei jeglicher Veröffentlichung (Print und Digital) genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

 

5.2 Der Auftraggeber erhält – sofern nicht anders, schriftlich vereinbart – das private Nutzungsrecht an den von ihm erworbenen Lichtbildern. Eine gewerbliche und kommerzielle Nutzung sind daher ausgeschlossen. Ebenso die Teilnahme an Gewinnspielen oder Wettbewerben.

 

5.3 Die nachträgliche Bearbeitung von, vom Fotografen erstellten und bearbeiteten, Lichtbildern und ihre Vervielfältigung und Verbreitung ist nicht gestattet. Dazu zählen auch die nachträgliche Farbbearbeitung (z.B. das Umfärbung in schwarz/weiß oder Sepia, oder die Verwendung von vorgefertigten Filtern und/oder Rahmen in Bearbeitungsprogrammen oder Internetplattformen), das Beschneiden der Lichtbilder, sowie das Erstellen von Kollagen. Bei Zuwiderhandlung kann der Fotograf Schadensansprüche geltend machen (Die Schadensersatzhöhe beträgt 100 € pro verändertem Bild).

 

5.4 Erwirbt der Auftraggeber ausschließlich Print-Medien, so ist eine Vervielfältigung und Digitalisierung (dazu zählt auch das Abfotografieren eines Bildes) dieser nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung kann der Fotograf Schadensansprüche geltend machen (Als Schadensersatz wird der Fotograf 20 € pro ausschließlich in Print erworbenen Bild berechnen, unabhängig von der tatsächlichen Anzahl unerlaubt digitalisierter und vervielfältigter Bilder).

 

5.5 Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

 

5.6 Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder/RAW-Dateien) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht. Die Bilddateien werden als JPG-Dateien zum Download bereitgestellt.

 

5.7 Die Veröffentlichung der Lichtbilder in pornografischen oder ähnlich unseriösen Medien ist allen Vertragsparteien verboten.

 

6. Haftung

 

6.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

6.2 Ist die Person, die fotografiert wird, minderjährig, muss dauerhaft eine sorgeberechtigte Person oder alternativ eine volljährige Aufsichtsperson die von den Eltern benannt wurde, die Haftung zu übernehmen, anwesend sein. Diese übernimmt durchgängig die Haftung und Verantwortung für das Kind bzw. die Kinder. Diese Person darf selber keine Fotos machen (weder mit dem Handy noch mit einer anderen Kamera).

 

6.3 Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografens ausgeschlossen.

 

6.4 Liefertermine für Fotos sind nicht verbindlich. Der Fotograf bemüht sich, die Bilder so schnell wie möglich fertig zu stellen. Dies kann jedoch, je nach Auftragslage, variieren. Der Fotograf haftet nicht für längere Wartezeiten.

 

6.5 Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen, sowie die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.), dieser nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Bei Nicht-Leistungserbringung besteht kein Vergütungsanspruch des Auftraggebers, die Anzahlung wird auf Wunsch zurückerstattet oder ein neuer Termin vereinbart.

 

6.6 Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

 

6.7 Da Kinder auch mal schlechte Laune haben können oder einfach nicht "auftauen", kann es in seltenen Fällen passieren, dass nicht die erwünschten Fotos von einem strahlenden, gut gelaunten Kind entstehen. Auch in diesem Fall wird das Fotoshooting vollständig berechnet. Stellt sich bereits beim Fotoshooting vor Ort heraus, dass kein Bild brauchbar ist, so kann der Auftraggeber einen Gutschein über 50% des Betrages erhalten für einen Wiederholungstermin. Sobald Bilder bearbeitet worden sind, ist dieser Anspruch nicht mehr möglich.

 

6.8 Wenn vorab eine gewisse Anzahl an Set-Aufbauten und/oder Kleidungsstücken vereinbart wurde, verpflichtet sich der Fotograf, diese zum Fotoshooting mitzubringen bzw. bereit zu stellen. Wenn aber von Seiten des Kindes in der vereinbarten Zeit oder wegen dessen Verfassung (bei Neugeborenen Bspw. wegen Bauchschmerzen) nicht alle Sets und/oder Kleidungsstücke fotografiert werden können, ist es nicht möglich, Schadensansprüche geltend zu machen. 

 

7. Bildbearbeitung

 

7.1 Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.

 

7.2 Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

7.3 Wünscht der Auftraggeber spezielle Retusche-Arbeiten (Bspw. Kleidung umfärben, Make-Up Anpassungen, Handy aus Hosentaschen „wegretuschieren“ usw.), so hat dieser die Mehrkosten zu tragen.

 

8. Lieferzeiten und Reklamationen

 

8.1 Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 12 Wochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf ist für längere Wartezeiten nicht haftbar zu machen.

 

8.2 Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist nicht möglich.

 

8.3 Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so kann von Seiten des Fotografen keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernommen werden. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden. Der Fotograf rät davon ab, Bilder an Direkt- bzw. Thermodruckern in diversen Drogeriemärkten ausdrucken zu lassen, da die Qualität dieser Bilder oftmals minderwertig ist und die Farben verfälscht wiedergegeben werden können.

 

8.4 Der Auftraggeber ist zum Speichern und Sichern seiner Bilder selbst verantwortlich. Nach Bildübergabe und bereitstellen des Downloads ist der Fotograf nicht verpflichtet, die Bilder auf seinen Speichermedien aufzubewahren. Ein Vorhandensein der Medien nach Auftragsabschluss kann nicht garantiert werden.

 

9. Bildpräsentation

 

9.1 Der Fotograf entscheidet über die Art der Bild-Präsentation – Auswahltermin im Fotoatleier oder via Online-Galerie. Er strebt eine Präsentation in Form eines zweiten Auswahltermins im Fotoatelier an. Es wird nur eine Art der Präsentation zur Verfügung gestellt.

 

9.2 Findet von Seiten des Auftraggebers keine Auswahl statt, behält der Fotograf sich das Recht vor, den Grundbetrag auf Grund der geleisteten Arbeitszeit, vollständig einzubehalten.

 

9.3 Bildpräsentation via Auswahltermin im Fotoatelier

 

9.3.1 Nach dem der Fotograf die schönsten Bilder des Fotoshootings für die Vorauswahl bearbeitet hat, meldet er sich beim Auftraggeber für einen Auswahltermin im Fotoatelier des Fotografens .

 

9.3.2 Beim Auswahltermin stehen dem Auftraggeber bis zu 90 Minuten zur Verfügung, seine Auswahl zu treffen. Jede weitere angefangene halbe Stunde stellt der Fotografen mit 25 € in Rechnung.

 

9.3.3 Es ist genau ein Auswahltermin im Grundbetrag enthalten. Jeder weitere Auswahltermin von 90 Minuten stellt der Fotograf mit 100 € in Rechnung.

 

9.4 Bildpräsentation via Online-Galerie

 

9.4.1 Die Online-Galerie wird dem Auftraggeber für 7 Tage zur Verfügung gestellt. In dieser Zeit muss er seine Auswahl treffen. Nach den 7 Tagen wird die Online-Galerie entfernt. Hat der Auftraggeber seine Auswahl in der Zeit nicht getroffen, so wird das erneute hochladen der Online-Galerie für weitere 7 Tage mit 20 € berechnet.

 

9.4.2 Die Lichtbilder, die als Vorauswahl gezeigt werden, sind mit einem Wasserzeichen versehen. Dieses wird auf den fertigen Bildern wieder entfernt.

 

9.4.3 Das Speichern und herunterladen der Bilder mit Wasserzeichen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann der Fotograf Schadensansprüche geltend machen (Als Schadensersatz wird der Fotograf 10 € pro Bild in der Auswahlgalerie berechnen - unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der unerlaubterweise gespeicherten und/oder runtergeladenen Bilder). Ein Screenshot – egal von welchem Gerät angefertigt – gilt ebenfalls als speichern.

 

10. Sonstiges

 

10.1 Der Fotograf behält sich das Recht vor, den Auftraggeber auch nach Beendigung des Auftrages für Feedback, Informationen, Angebote und (Werbe-)Gutscheine postalisch zu kontaktieren.

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10.2 Dem Auftraggeber ist es während des Fotoshootings untersagt eigenständig mit dem Handy oder anderen Geräten Fotos anzufertigen. Ein Anfertigen von Handybildern verpflichtet den Auftraggeber zum Kauf von mindestens 50 Bildern, welches im direkten Anschluss nach dem Fotoshooting in Rechnung gestellt wird, unabhängig davon, ob der Auftraggeber die Bilder bereits final präsentiert bekommen hat.

 

11. Schlussbestimmungen

 

11.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen.

 

11.2 Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

 

12. Salvatorische Klausel

 

12.1 Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

Datenschutzvereinbarung

 

Laut der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) gelten u.a. auch Fotografien und Videoaufnahmen als „persönliche Daten“ und unterliegen daher strenger Datenschutzrichtlinien.

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1. Ihre Zustimmung

Diese Datenschutzrichtlinie beschreibt, wie das Unternehmen „Laura Stoll Photography“ Ihre Daten anfertigt, speichert, verarbeitet und/oder verwaltet.

Das Unternehmen „Laura Stoll Photography“, mit der Anschrift Heinrich-Franck Straße 4, 06112 Halle, ist ein fotografischer Dienstleister. Im Folgenden Text Auftragnehmer genannt.

Der Auftragnehmer fertigt, nachdem der Kunde, im Folgenden Auftraggeber genannt, einen Auftrag erteilt hat, personenbezogene Daten in Form von Fotografien und/oder Videoaufnahmen an. Diese werden im Anschluss (künstlerisch) bearbeitet und gespeichert. Außerdem erfasst der Auftragnehmer persönliche Daten des Auftraggebers aus Gründen der Rechnungsstellung.

Mit der Auftragserteilung stimmen Sie den Datenschutzrichtlinien von Laura Stoll Photography zu.

 

2. Welche Daten werden erfasst und wie werden diese gespeichert?

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2.1 Für die Kommunikation und Rechnungsstellung werden die dafür benötigten Daten des Auftraggebers erfasst (Name, Anschrift, ggf. E-Mail, ggf. Telefonnummer).

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2.2 Zur Auftragserfülung ist es notwendig, personenbezogene Daten in Form von Fotografien zu erheben. Der Auftragsgeber haftet dafür, dass alle am Fotoshooting teilnehmenden Personen, sowie alle Sorgeberechtigten Partien von minderjährigen Personen mit dieser Erhebung einverstanden sind. Im Falle, dass dieses Einverständnis nicht vorliegt, kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden. Das Recht auf Löschung von personenbezogenen Daten (Fotografien), deren Einverständnis nicht vorlag, besteht Aufgrund des Urhebernachweises nicht. (Siehe Punkt 4)

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2.3 Für die Erfüllung des Auftrages erstellt der Auftragnehmer personenbezogene Daten in Form von Fotografien und/oder Videoaufnahmen. Die während des Auftrag angefertigten Daten werden wie Folgt gespeichert:

2.3.1 Rohdaten (=unbearbeitete Bilder), die NICHT für die Vorauswahl für den Auftraggeber verwendet werden, werden innerhalb von 12 Monaten nach dem Fotoshooting gelöscht.

2.3.2 Bei bearbeiteten Bildern werden die Rohdaten und bearbeiteten Bild- und Videodateien, aus urheberrechtlichen Gründen, dauerhaft gespeichert. Eine Löschung der Dateien erfolgt spätestens 70 Jahre nach dem Ableben der Fotografin Laura Stoll.

 

2.4 Alle Daten werden auf einer externen Festplatte gespeichert. Diese ist an einen PC angeschlossen, welcher Internetzugang besitzt. Dies ist aus Gründen des Arbeitsablaufes notwendig. Eine Abwehr von Schadsoftware ist gegeben.

Im Falle eines technischen Defekts der Festplatte oder eine Zerstörung auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden.

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3. Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte

Auf Grund des Arbeitsablaufes ist es notwendig, die personenbezogenen Daten, in Form von Bild- oder Videodateien, an Drittanbieter weiterzuleiten. Diese Drittanbieter wurden nach höchsten Datenschutz-Richtlinien ausgesucht, die die DSGVO befolgen. Die Online-Anbieter mit denen der Auftragnehmer zusammenarbeitet, haben ihren Sitz in Deutschland. Nicht bei jedem Auftrag werden alle Drittanbieter in Anspruch genommen.

Die Drittanbieter sind in folgende Kategorien einzuordnen:

3.1 Bildbearbeitungssoftware

3.2 Anbieter für Online-Galerien und Bilder-Vertrieb

3.3 Anbieter für Bildbearbeitung und Fotoentwicklung bzw. – druck

3.4 Für die Kommunikation zwischen Auftragsnehmer und Auftragsgeber werden u.a. E-Mail Programme und auf Wunsch des Auftraggebers diverse Messenger (Facebook, Whatsapp) verwendet.

Eine Detaillierte Liste der Drittanbieter kann schriftlich angefordert werden.

Der Auftraggeber kann gegen eine Weitergabe der Daten an Drittanbieter schriftlich wiedersprechen. In disem Fall können Zusatzkosten anfallen und es muss ein individuelles Angebot vorgelegt werden.

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4. Rechte des Auftragnehmers

Der Auftraggeber hat das Recht, eine Kopie der personenbezogenen Daten, die vom Auftragnehmer gespeichert sind, schriftlich anzufordern. Die Daten werden dafür in kleiner Auflösung und mit einem deutlich sichtbaren Verweis auf eine Kopie an den Auftraggeber übermittelt. Der Auftraggeber erhält dabei keinerlei Nutzungsrechte für die angeforderten Kopien. Sollte der Auftraggeber die Dateien dennoch nutzen, wird der Auftragnehmer Schadensersatzansprüche in vierstelliger Höhe geltend machen.

Der Auftraggeber hat außerdem das Recht, eine Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten zu beantragen.

Ausgenommen davon sind die Rohdateien und bearbeiteten Bilddateien, die für die Vorauswahl des Auftraggebers bereitgestellt wurden. Da diese Daten als Nachweis für die Urheberschaft seitens des Auftragnehmers gelten, kann für diese Daten keine Löschung beantragt werden. Die Dateien verbleiben dauerhaft auf der externen Festplatte und werden ausschließlich zum Zweck des Urheberschafts-Nachweises genutzt.

Wurde dem Auftragnehmer eine Erlaubnis zur Veröffentlichung der personenbezogenen Daten in Form von Bild- und/oder Videodateien erteilt, kann dies jederzeit wiederrufen werden. Ist das Veröffentlichungsrecht Vertragsgegenstand eines „Portfolio-Shootings“ gewesen, so ist nachträglich die gesamte Summe des Fotoshootings zu bezahlen, nach der zu dem Zeitpunkt des Wiederspruchs existierenden Preisliste des Auftragnehmers. Wurden für das „Portfolio-Shooting“ Ausgaben getätigt für  z.B. Miete, weitere Dienstleister, usw., so ist im Fall eines Wiederrufs auch diese Ausgabe von Seiten des Auftraggebers zu bezahlen.

Hat der Auftragnehmer auf Grund des Wiederspruchs finanzielle Verluste (z.B. weil gedruckte Werbemittel nicht mehr verwendet werden können), so hat der Auftraggeber diesen Verlust zu begleichen.

Wird dem Auftragnehmer die Erlaubnis zur Veröffentlichung entzogen, so wird dieser die Daten, die auf seinen selbstverwalteten Seiten im Internet hochgeladen wurden, bestmöglich löschen. Im Fall von Veröffentlichung bei Drittanbietern kann dies nicht garantiert werden. Printmedien die die entsprechenden Daten beinhalten werden entsorgt und nicht mehr weiterverwendet. Die bereits in Umlauf gebrachten Medien sind von dem Wiederspruch ausgenommen.

Der Auftraggeber hat das Recht, bei Verdacht des Datenmissbrauchs eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen.

 

5.Kontakt

Bei Fragen zu dieser Datenschutzrichtlinie setzen Sie sich bitte unter info@laurastollphotography.de mit mir in Verbindung.
Alternativ können Sie mich auch per Post unter folgender Adresse kontaktieren:

 

Laura Stoll Photography

Heinrich-Franck-Straße 4

06112 Halle

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